Sozialverbände wollen keine Kürzungen
Sozialverbände wollen keine Kürzung
Die Wohlfahrtsverbände sprechen sich in der Migrationsdebatte deutlich gegen Kürzungen von Sozialleistungen für Geflüchtete aus
„Oberhausen – offen – tolerant – solidarisch“, so heißt es seit 2015 hier in Oberhausen. Seit einigen Wochen nehmen öffentliche Diskussionen über Einschränkungen von Sozialleistungen Asylsuchender zu. Über die Forderungen des Oberbürgermeisters Daniel Schranz im WAZ-Interview ist die AGW erstaunt. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Kürzung von Sozialleistungen zur Abschreckung von Schutzsuchenden gegen das Grundgesetz verstößt. Jede asylsuchende Person hat ein Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Die im Grundgesetz verankerte Menschenwürde gilt auch für Geflüchtete.
Deshalb weisen wir die Forderung, die Sozialleistungen auf den Prüfstand zu stellen um mögliche Fluchtanreize zu reduzieren, zurück. Was würde ein solches Vorhaben bringen? Stigmatisierung im Umgang mit der Personengruppe und mehr bürokratisches Verwaltungshandeln. Diese gesamte Debatte suggeriert, Geflüchtete seien eine Ursache für die zweifellos vorhandenen Missstände, wie fehlender Wohnraum oder Schul- und Kitaplätze. Diese haben jedoch andere Ursachen. Geflüchtete werden so zu Sündenböcken für eine verfehlte Sozialpolitik der letzten Jahre, ohne dass dadurch die tatsächlich bestehenden Probleme gelöst werden. Die Herausforderung, die hohe Zahl an Geflüchteten unterzubringen und zu integrieren, darf nicht zu einem Ausspielen verschiedener Menschengruppen führen. Die Erzählung über zu hohe Sozialleistungen für Asylsuchende schafft ein falsches Bild von Geflüchteten. Über 70 % der bis September entschiedenen Asylanträge in diesem Jahr haben einen Schutzstatus festgestellt. Dies spricht doch für unser Grundrecht auf Asyl.
Auch die Zahl der ausreisepflichtigen Personen muss differenzierter betrachtet werden. Es reicht für die Transparenz nicht aus, nur reine Zahlen zu kommunizieren. Welche Schicksale verbergen sich dahinter, wer ist wirklich ausreisepflichtig? Wir haben hier in Oberhausen eine Vielzahl an „ausreisepflichtigen Personen“, die zwar als solche geführt werden, aber es aufgrund von komplexen Hintergrundinformationen nicht sind. Somit muss diese Zahl bereinigt werden und darf nicht in diesen Diskussionen benutzt werden.
Oberbürgermeister Schranz beschreibt schulische Erfolge von geflüchteten Kindern, welche ohne Deutschkenntnisse eingeschult wurden, als eine gelungene Aufgabe des Staates. Auch Auszubildende und Berufstätige dieser Zielgruppe werden von Betrieben und Firmen in Oberhausen als positiv beschrieben. So wenige „Ringeltauben“ können es demnach nicht sein, sonst würden die positiv beschiedenen Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach §25 a+b AufenthG für Personen mit besonderen Integrationsleistungen in Oberhausen nicht wachsen. Hier wünschen wir uns Rückendeckung für alle, die sich um gelungene Integration jeden Tag bemühen und sich dafür engagieren. Zweifelsohne will Oberbürgermeister Schranz nicht spalten, er argumentiert differenziert, stärkt Vielfalt und Demokratie. Gerade deshalb sind wir verwundert über die aus unserer Sicht zu plakative Forderung.
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